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VdK Mandant: Gültiges Verfahrenskonto hinterlegen!

Ist kein gültiges Verfahrenskonto für die Zahlungsart Direkter Einzug hinterlegt oder das SEPA-Mandat noch nicht unterschrieben, weist VdK Mandant auf der Assistentenseite “Kostenanteil” immer in roter Schrift darauf hin.

Diesen roten Hinweis sollte man beachten (und nicht aus Gewohnheit übergehen), um sicherzustellen, dass das Rechenzentrum die Verfahrenskosten auch tatsächlich einziehen kann, bzw. um zu vermeiden, dass der Mandant eine vielleicht unnötige Zahlungserinnerung bekommt.

Durch Klick auf den Button (1) kann man auch aus dem Assistenten heraus den Konten-Dialog öffnen und ggf. ein Konto oder ein Unterschriftsdatum nachtragen.

Im Übrigen ist auch in den Basisdaten im Register Mandant ersichtlich, wenn kein gültiges Verfahrenskonto hinterlegt ist:

a) Es ist noch gar kein Konto vorhanden

b) Es ist ein Konto vorhanden, aber die Unterschrift fehlt, so dass kein Einzug erfolgen kann.

Suche nach allen Mandanten mit fehlender SEPA-Mandats-Unterschrift

Sie können ganz einfach alle Mandanten mit noch fehlenden Unterschriften heraussuchen, indem Sie den Menüpunkt Fristen/WV, automatische Wiedervorlagen suchen, Kostenpauschalen, offene Zahlungen und ungültige Konten oder SEPA-Mandate aufrufen:

VdK Mandant: Gültiges Verfahrenskonto hinterlegen!