Schutz vor ungewollter Wiederaufnahme: Neuer Tag „Ablehnung Wiederaufnahme“
Inhalt
Um die Kreisverbände wirksam davor zu schützen, dass zuvor ausgeschlossene oder dauerhaft abgelehnte Personen unbemerkt erneut beitreten, wurde der Schutzmechanismus erweitert.
1. Welches Problem wird gelöst?
Wurde eine Person in der Vergangenheit vom Verband ausgeschlossen, ging diese Information bisher oft verloren, sobald der Datensatz nach den gesetzlichen Fristen automatisch gelöscht wurde. Trat die Person Jahre später erneut bei, konnte das System die Vorgeschichte nicht mehr erkennen.
2. Wie merkt sich das System gesperrte Personen?
In allen Landesverbänden steht nun der Tag „Ablehnung Wiederaufnahme“ zur Verfügung. Alle Personen mit diesem Merkmal werden in eine geschützte Prüfliste übernommen. Das Besondere: Auch wenn das eigentliche Mitgliedskonto später bereinigt wird, bleibt dieser Prüfeintrag dauerhaft bestehen.

3. Wann schlägt das System Alarm?
Die Prüfung greift ab sofort an zwei zentralen Stellen:
- Bei der manuellen Erfassung: Wenn ein neuer Mitgliedsantrag im System angelegt wird.
- Beim Online-Beitritt: Wenn Anträge digital über das Internetformular eingehen.
- Bei einem Wiedereintritt: Wenn die frühere Mitgliedschaft aufgerufen und ein Wiedereintritt erfasst wird.
Stimmen Vorname, Nachname und Geburtsdatum mit einem Eintrag auf der Prüfliste überein, blendet das System automatisch einen Warnhinweis ein. So kann der Fall geprüft werden, bevor eine Aufnahme rechtswirksam zustande kommt.
4. Was passiert bei Irrtümern oder Aufhebungen?
Fehler passieren – oder ein Verbandsausschluss wird im Nachhinein revidiert. In diesem Fall muss lediglich das Merkmal „Ablehnung Wiederaufnahme“ im Mitgliedskonto wieder entfernt werden. Das System bereinigt die Prüfliste automatisch.