VdK Mandant: Vergleich durch das Gericht

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Bei einem Vergleichsvorschlag durch das Gericht führt die Annahme durch den VdK bzw. die Mandantin allein noch nicht zum Abschluss des Verfahrens.

Es könnte sein, dass der Gegner dem Vorschlag nicht zustimmt.

Um das Verfahren zu beenden und dann auch die Kostenerstattungsparameter eingeben zu können, muss auch ein Datum für den Gerichtsbeschluss über das Zustandekommen des Vergleichs eingetragen werden (ggf. ein passendes fiktives Datum, wenn es keinen formellen Beschluss gibt, dann idealerweise mit Kommentar). Das Zuordnen eines Schriftsatzes ist nicht zwingend erforderlich.

VdK Mandant: Vergleich durch das Gericht